VERTEIDUNGSPLÄDOYERS IM NSU-PROZESS

Aufruf zur kritischen Prozessbeobachtung. Tag X voraussichtlich Mitte Juni
 
Nach dem zweimonatigen Verzögerungshickhack standen am 24.04.2018 die Plädoyers der Zschäpe „Neu“-Verteidigung – der Rechtsanwälte Borchert und Grasel – auf Richter Götzls Prozessplan. Die anderen Verteidiger*innen weigerten sich, vor den Verteidigern der Hauptangeklagten zu plädieren. Es wurde argumentiert, dass es inhaltlich relevant sei und zur Orientierung notwendig, was im Plädoyer der Hauptangeklagten vorkommt. Letztendlich – als RA Borchert am 419. Verhandlungstag den Anfang machte – wurde schnell klar, dass es nichts neues gibt, an dem man sich orientieren könnte. RA Borchert erhob die (von ihm selbst verfasste) Einlassung Beate Zschäpes von 2015 zum Maßstab aller Beweiswürdigung. 
So kann der Schlussvortrag der Verteidigung Zschäpes insgesamt als schlechte Replik auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft und das wiederholte Entgegenhalten von Zitaten -Schutzbehauptungen & Lügen- aus Zschäpes Einlassung resümiert werden. Besonders unerträglich an Borcherts Vortrag aber war das Verkennen des rechten Terrors des NSU und seiner rassistischen Dimensionen.
Allen Ernstes behauptete RA Borchert, dass den Terroranschlägen des NSU kein Vertreibungskonzept zu Grunde gelegen habe. Die Beweisaufnahme hätte dies laut Borchert nicht ergeben: „Kein einziger griechischer oder türkischer Mitbürger habe das Land verlassen“ wegen der Morde und Bombenanschläge. 
Das ist falsch. Aufgrund der rassistischen Ermittlungen und öffentlichen Anfeindungen nach dem Mord an Theodoros Boulgarides am 15. Juni 2005 wurde die Familie gesellschaftlich isoliert. Theos Bruder Gavriil sagte dazu in einem Interview: „Wenn niemand mehr etwas mit dir zu tun haben will, ist es sehr schwierig, das Allerschwierigste. Deswegen sind wir 2009 wieder zurück nach Griechenland gegangen, nachdem wir 37 Jahre lang hier gelebt haben.“
Borchert vertrat auch die Meinung, dass die Betroffenen den Terror nicht als solchen erkennen konnten, da es keine Bekennerschreiben gab. Auch das ist falsch
Die Ausmaße des Terrors wurden für alle Prozessbeteiligten im Gerichtssaal im Januar 2015, am ersten Tag X, noch einmal nachgezeichnet, als die Betroffenen des Nagelbomenanschlags in der Kölner Keupstraße im NSU-Prozess aussagten und von den physischen und psychischen Folgen des Terrors sprachen.
Ebenso wie die Betroffenen des Keupstraßenanschlags erkannten auch die Angehörigen der Mordopfer frühzeitig die Zusammenhänge der Taten und das rassistische Motiv der Mordserie. Semiya Şimşek antwortete in einem Interview auf die Frage wann sie einen rechtsradikalen Hintergrund vermutete:„Gedacht habe ich das schon 2000, als mein Vater erschossen wurde, aber 2006 war ich mir dann vollends sicher. Und alle anderen auch.“ 
2006 organisierten die Familien Yozgat, Kubaşık und Şimşek gemeinsam zwei Trauermärsche mit der Forderung: „Kein 10.Opfer!“.
 
Schon jetzt zeichnet sich ab was viele Prozessbeobachter*innen lange befürchten: 
Von einigen Verteidiger*innen muss mindestens die Verharmlosung des Nazi-Terrors, die Verleugnung der Beteiligung an den Taten und der Verwurzelung dieser in neonazistischer Ideologie, bis hin zu rechter Propaganda erwartet werden. Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass vermehrt Nazis auf der Zuschauertribüne erscheinen. Schon früher gab es Aktionen in Solidarität für die Angeklagten aus der Szene, insbesondere für Ralf Wohlleben. 
 
Wir werden weder der Verzögerungstaktik und dem Aufmerksamkeitsgeheische der Verteidiger*innen auf den Leim gehen, noch werden wir für Verharmlosungen des NSU-Terrors einen Resonanzraum dulden!
 
Lassen wir die Nazis & ihre Verteidiger*innen nicht den Prozess für sich vereinnahmen!
 
Deswegen kommt zur kritischen Prozessbeobachtung zu den folgenden Terminen nach München in den NSU-Prozess: 
 
Donnerstag, 03. Mai 2018, 9.30 Uhr Entfällt
Verteidigung Carsten Schultze
Dienstag, 08. Mai 2018, 9.30 Uhr
Plädoyer Verteidigung André Eminger
Mittwoch, 09. Mai 2018, 9.30 Uhr
Plädoyer Verteidigung Holger Gerlach
Dienstag, 15. Mai 2018, 9.30 Uhr
Plädoyer Verteidigung Ralf Wohlleben
Mittwoch, 16. Mai 2018, 9.30 Uhr
Plädoyer Verteidigung Ralf Wohlleben
Donnerstag, 17. Mai 2018, 9.30 Uhr
Plädoyer Verteidigung Ralf Wohlleben
Dienstag, 05. Juni 2018, 9.30 Uhr
Plädoyer der “Alt-Verteidigung” von Beate Zschäpe
 
Der Prozessverlauf kann sich trotzdem noch ändern, folgt deswegen NSU-Watch auf Twitter und Blog, um schnell von möglichen Änderungen zu erfahren. 
Nach den Plädoyers der Verteidigung kann es eventuell zu Repliken kommen, also Antworten der Verfahrensbeteiligten aufeinander. Dies ist jedoch eher Ausnahme als Regel im Prozessgeschehen. Was mit Sicherheit am Ende der Verhandlung steht, ist das Schlusswort der Angeklagten. 
Mit den letzten Worten der Angeklagten, oder der Verweigerung dieser, bleibt dem Vorsitzenden Richter Götzl nur noch die Ankündigung der Pause bis zur Urteilsverkündung.
Der frühestmögliche Termin einer Urteilsverkündung im NSU-Prozess ist nach unseren Berechnungen derzeit Mitte Juni. Zwar kann noch keine sichere Prognose abgegeben werden, aber ein mögliches Datum für den Tag X ist der 19. Juni. 

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